Steuererklärungsformulare für Spezial-Investmentfonds
Der neue Formularsatz besteht aus folgenden sechs Dokumenten:
Hauptvordruck „InvSt 1“ („Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG“);
Anlage FB. In dieser sind Angaben zu den Feststellungsbeteiligten zu machen;
Anlage ATV. In dieser sind Angaben zu Ausschüttungen, Thesaurierungen und Veräußerungen zu machen;
Anlage WAGE. In dieser werden die nach ihrer Wirkung beim Anleger gegliederten Einkünfte abgebildet;
Formelsammlung. Aus dieser ergibt sich, wie bestimmte Felder aus der Erklärung rechnerisch miteinander verbunden sind;
Anleitung zu der Erklärung. In dieser wird am Ende erläutert, wie die Werte aus den Vordrucken mit Stand vom Oktober 2018 in die neuen Vordrucke mit Stand vom Juli 2024 überzuleiten sind.